Von Beginn an stellte sich das Geschehen rund um zwei Tabletten Ecstasy und eine kleine Menge Chrystal Speed recht undurchsichtig dar. Besagter Zeuge war im Juli in eine Polizeikontrolle geraten, in seinem Auto fanden die Beamten die Drogen. Bei der Vernehmung sei er, wie ein Polizist vor Gericht aussagte, ,,recht gesprächig” gewesen. So habe er aus Gefälligkeit die Drogen im Auftrag der Münchbergerin einem jungen Mann in eine Hofer Disco bringen sollen. Zunächst alles, in einer späteren Aussage nur das Ecstasy – das Christal Speed sei ein Geschenk für ihn gewesen.
Die Polizei trat in Aktion, durchsuchte die Wohnung der jungen Frau und wurde fündig: Eine Waage, wie sie für das Abwiegen von Drogen verwendet wird, sowie ein Haschisch-Sieb waren die Ausbeute. Drogen allerdings – Fehlanzeige.
Vor Gericht nun warteten Richter und der Staatsanwalt auf den Zeugen. Der erschien nicht und bekam ein Ordnungsgeld von 200 Euro aufgebrummt. ,,Wie glaubwürdig ist denn der Zeuge?”, fragte Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall den Polizisten. ,,Fifty-Fifty” war die Antwort – die Hälfte könne man ihm glauben, die Hälfte nicht. Als der Beamte angab, gegen den Mann laufe auch noch ein Verfahren wegen Drogen, forderte Schmidtgall Freispruch für seine Mandantin. Haase und Jochen Ulshöfer, Vertreter der Staatsanwaltschaft, hatten nichts einzuwenden – die Münchbergerin konnte nbehelligt den Saal verlassen. Die Waage und das Sieb allerdings behielt das Gericht mit ihrem Einverständnis ein.